Aller Anfang ist ein Konzept

 

Beginnen Sie die betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens mit der Entwicklung eines auf Sie abgestimmten Betreuungskonzeptes. Jedes Unternehmen ist unterschiedlich und damit auch der Bedarf und die Erwartungen an die betriebsärztliche Betreuung.

Gerne sind wir Ihnen behilflich ein auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Konzept zu erarbeiten. Kontaktieren Sie uns und wir werden uns gemeinsam ihr Unternehmen ansehen um ein stimmiges Betreuungsmodell zu entwickeln. Wichtig dabei sind vor allem die räumliche Nähe, eine angemessene Präsenz im Betrieb und Erreichbarkeit des Betriebsarztes. Weiterhin muss die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Arbeitnehmer und Betriebsarzt vertrauens- und respektvoll sein. Die ärztliche Schweigepflicht ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Der Umfang der betriebsärztlichen Betreuung hängt von der Größe Ihres Betriebes ab. Je nach Größe kommen unterschiedliche Betreuungsmodelle in Frage. Gerne unterstützen wir Sie dabei, ein vernünftiges und für Sie passendes Modell zu finden.

Die betriebsärztliche Tätigkeit kann in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung unterteilt werden. Unter Grundbetreuung versteht man den Mindestumfang der betriebsärztlichen Betreuung. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Begehungen des Arbeitsplatzes und Beratung des Arbeitgebers zu den medizinischen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hier besteht in der Regel eine enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.  Der Umfang der Grundbetreuung hängt von der Gefährdungsklasse des Betriebes und der Anzahl der Mitarbeiter ab. Für Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter bieten wir ein spezielles  „Kleinunternehmer-Modell“ an. Bei größeren Betrieben würden wir Ihnen einen konkreten Vorschlag für den Betreuungsumfang gemäß DGUV-Vorschrift 2 machen.  Alternative Modelle werden je nach Firmengröße in dieser Vorschrift genau beschrieben.

Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung richtet sich nach den Gefährdungen und der betrieblichen Besonderheiten der Fima. Darunter fallen arbeitsmedizinische Vorsorgen, eventuelle Eignungsuntersuchungen für z.B. Staplerfahrer aber auch die Unterstützung bei Arbeitsplatzproblemen, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, Beratung und Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz.

Ist die Pflicht der arbeitsmedizinischen Betreuung, wie sie in Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz beschrieben ist, erledigt, kann man sich der Kür widmen. Gerne beraten wir Sie zu Themen wie Ergonomie, Gefahrstoff- oder Biostoffverordnung, der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.