Gesetzliche Vorgaben

Die arbeitsmedizinische Betreuung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Art und Tiefe der Betreuung ist hierbei in verschiedenen Normen, Regeln und Vorschriften definiert. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger (z.B. DGUV-Vorschrift 2) legen hierbei im Wesentlichen die nötigen Maßnahmen fest. Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung beschreibt die Anlässe der arbeitsmedizinischen Vorsorge und deren Umsetzung. Eignungsuntersuchungen leiten sich ebenfalls aus den DGUV-Grundsätzen ab und werden bei bestimmten Tätigkeiten gefordert. Ergänzende Rechtsgrundlagen sind das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung sowie die Biostoffverordnung. Die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges werden in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) geregelt.

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